Anzahl der Geburtsurlaubstage für Väter und Mit-Mütter verdoppelt sich bis 2024 von 10 auf 20
Ab dem 1. Januar 2021 haben Beamte (Männer, Mit-Mütter oder bei Vorlage eines Partnerschaftsnachweises), deren Partnerin ein Kind bekommt, Anspruch auf 15 Geburtsurlaubstage. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Anzahl der Tage auf 20 erhöht. Damit verdoppelt sich deren aktuelle Zahl. Hiermit übernehmen die föderalen öffentlichen Dienste die Führung innerhalb Europas nach dem Vorbild der skandinavischen Länder.
Die für öffentliche Dienste, öffentliche Unternehmen, Telekommunikation und die Post zuständige Ministerin Petra De Sutter freut sich über diese Maßnahme: „Die ersten Tage eines Kindes auf dieser Welt sind die allerwichtigsten Tage, sowohl für das Neugeborene als auch für den Elternteil. Mit dieser Maßnahme möchten wir dem Elternteil, der das Kind nicht geboren hat, mehr Zeit mit dem Kind gönnen.“ Diese Entscheidung entspricht auch dem Ehrgeiz der Ministerin, Beamte und öffentliche Unternehmen eine Vorreiterrolle in unserer Gesellschaft spielen zu lassen.
Die Verdopplung der Anzahl Geburtsurlaubstage gehört zu einem von der Vivaldi-Regierung gebilligten, umfassenderen Paket. Die Geburtsurlaubstage werden auch für Arbeitnehmer und Selbstständige erhöht, ebenfalls in zwei Phasen: Ab dem 1. Januar 2021 wird die Anzahl der Tage auf 15 und ab dem 1. Januar 2023 auf 20 erhöht